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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 KR 191/09   

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https://dejure.org/2010,117982
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 KR 191/09 (https://dejure.org/2010,117982)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.11.2010 - L 1 KR 191/09 (https://dejure.org/2010,117982)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. November 2010 - L 1 KR 191/09 (https://dejure.org/2010,117982)
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  • BSG, 27.04.2010 - B 5 R 8/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verjährungseinrede -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 KR 191/09
    Nach Abs. 2 dieser Vorschrift gilt, dass, soweit die Vorschriften des BGB in der seit 1. Januar 2002 geltenden Fassung anstelle der Unterbrechung der Verjährung deren Hemmung vorsehen, eine eingetretene, aber noch nicht beendete Unterbrechung ab 1. Januar 2002 als Hemmung der Verjährung fortwirkt (BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 5 R 8/08 R; Mutschler, in juris PK-SGB VI § 198 Rdnr. 36.1).

    Der Begriff des Beitragsverfahrens ist weit zu verstehen und erfasst schon Verwaltungsverfahren (vgl BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 5 R 8/08 R).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 27. April 2010 bestätigt, dass § 198 Satz 2 SGB VI den Versicherten davor schützen soll, dass sich lange Verfahrenslaufzeiten zu seinen Lasten auswirken, dabei kommt es auch nicht auf die Beteiligtenstellung des Arbeitgebers an (BSG, Urteil vom 27. April 2010 -b 5 R 8/08 R Rdnr. 31).

  • LSG Bayern, 29.06.2006 - L 4 KR 282/04

    Kostenerstattung für Zahnersatz; Anspruch auf medizinisch notwendige Versorgung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 KR 191/09
    Gegen dieses Urteil legte der Kläger (in dem Verfahren als Beigeladener zu 1) am 13. September 2004 Berufung vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen (Az.: L 4 KR 282/04) ein.

    Wegen der weiteren Einzelzeiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten L 1 KR 191/09, L 4 KR 282/04 (S 16 KR 167/99 - SG Osnabrück) und der Verwaltungsakte der Beklagten Bezug genommen.

    Die Beteiligten gehen hier auch übereinstimmend davon aus, dass die Beiträge für den Versicherten für die Zeit von Juli 1995 bis Februar 1998 ab Juli 1995 fällig geworden sind und nicht erst mit Abschluss des Verfahrens L 4 KR 282/04 vor dem LSG am 22. Februar 2006 oder mit dem Feststellungsbescheid der Beklagten vom 29. September 2006.

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 55/88

    Rente - Beitragsstreitigkeit - Verjährung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 KR 191/09
    Beigeladene sind in ihrer Stellung im sozialgerichtlichen Verfahren mit einem Dritten vergleichbar, dem im Zivilprozess der Streit verkündet wird und der deshalb damit rechnen muss, dass nach Beendigung des Prozesses Ansprüche gegen ihn erhoben werden (vgl. BSGE 66, 222, 225 = SozR 3- 2400 § 25 Nr. 1).

    Dazu gehören auch Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht (BSGE 66, 222, 224 = BSG ">25%20SGB%20IV%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2400 § 25 SGB IV Nr. 1 S. 2 und 3 zu § 142 Abs. 3 AVG).

  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 KR 191/09
    Ist das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsverhältnisses) streitig, entsteht der Beitragsanspruch mit rechtskräftiger Beendigung des Verfahrens (Seewald, Kasseler Kommentar, Band 1, Stand: Januar 2010 § 22 Rdnr. 7; BSGE 52, 152 =SozR 2100 § 25 Nr. 3).
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